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Heckenschnitt Verbot

Heckenschnitt Verbot

Hecken - Photo by Attilio Lombardo - www.urban-growing.net - copyright Volker Truckenmueller
In Deutschland ist es zwischen dem 1. März und dem 30. September laut Bundesnaturschutzgesetz verboten Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Schilfbestände und Röhricht in Wohngebieten und in der freien Natur stark zurück zu schneiden, zu roden oder ganz zu zerstören!

Die Missachtung ist eine Ordnungswidrigkeit (Owi) und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden. Durch dieses Gesetz sollen brütende Vögel im Frühjahr und Tiere allgemein durch den gesamten Sommer in ihrem Lebensraum geschützt werden.

Eine Ausnahme von dieser Regelung sind Pflege- und Formschnitte welche dazu dienen, den Zuwachs der Pflanzen zu regulieren. Jedoch sollte auch hier auf brütende Vögel Rücksicht genommen werden.

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